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Mieterverein

Mieterinnen und Mieter müssen nur Nebenkosten bezahlen, die rechtlich zulässig sind. Das sind Betriebskosten, die in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen.

Diese Liste zeigt Euch, was alles drauf stehen darf. Sollte auf Eurer Nebenkostenabrechnung ein weiterer Punkt vermerkt sein, den Ihr hier nicht findet, ist das unzulässig.

Zulässige Heiz- und Nebenkosten

Heizkosten

Warmwasser

Wasser

Abwasser

Kehricht

Hauswart

Treppenhausreinigung

Lift

TV-Gebühren

Allgemeinstrom

Waschmaschine

Gartenpflege

Schneeräumung

Serviceabos

Verwaltungskosten (Verwaltungshonorar, Verwaltungskostenpauschale etc.)

Diverse Betriebskosten

Versicherungen

Steuern

Brandschutzkosten

Bewachungskosten

Auszüge aus dem Mietrecht (OR / VMWG)

Hier nachprüfen

Über die Homepage des deutschen Mieterbundes könnt Ihr Eure Betriebskostenabrechnung auch online nachprüfen.

Zum Betriebskostenspiegel gelangt Ihr hier mit einem Klick

 

 


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